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Weder schön noch selten:
Zahnfüllungen aus Amalgam
Amalgam ist in den letzten 10 Jahren zunehmend in Kritik geraten. Das darin enthaltene Quecksilber soll Gesundheitsschäden hervorrufen. Noch streiten sich die Wissenschaftler, und es ist wohl auch noch kein hieb- und stichfester Beweis dafür gefunden worden, daß Gesundheitsschäden direkt vom Quecksilber herrühren.
Im Zusammenwirken der Universität Tübingen und des BUND wurde 1995 und 1996 die „Tübinger Amalgamstudie“ erstellt: Es zeigte sich, daß Menschen mit erhöhten Quecksilberkonzentrationen im Speichel signifikant häufiger an Krankheiten des Mundraumes, des Magen-Darm-Traktes und des Nervensystems leiden.
Dr. Dr. Daunderer hat folgende mögliche Nebenwirkungen des Amalgams publiziert:
Schäden an Herz, Leber, Bauchspeicheldrüsen, Blase, Blutbild, Depressionen, Durchfälle, Epilepsie, Gedächnisstörungen, Kopf- und Gelenkschmerzen, Haarausfall, Infektanfälligkeit, Impotenz, Lähmungen, MS, Muskelschwäche, Schwindel, Seh-, Hör-, Sprachstörungen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (früher: Bundesgesundheitsamt) empfiehlt aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, kein Amalgam bei Kindern, werdenden Müttern, Nierenfunktionsstörungen, Amalgam-Allergien oder möglicher Berührung von Amalgam mit anderen Mundmetallen zu verwenden.
Die Amalgamverarbeitung und –entfernung hat so zu erfolgen, daß die individuelle Belastung von Patienten und zahnärztlichem Personal mit Quecksilber auf ein Mindestmaß reduziert wird.
GEFÄHRLICHES AMALGAM:
SCHON GEWUSST?
Aufgrund bundes- und landesrechtlicher Rechtsgrundlagen müssen zahnärztliche Behandlungsplätze mit einem Amalgamabscheider mit einem Wirkungsgrad von mindestens 95% ausgerüstet sein, damit möglichst wenig amalgamhaltiges Abwasser eingeleitet wird.
Der dadurch in den Praxen anfallende Amalgamschlamm muß als „besonders überwachungsbedürftiger Abfall“ entsorgt werden.